Cup­pa­ma­re-Are­al Kuppenheim

Jutta Breitschwerd

Kup­pen­heim · 2025

Fast fünf Jahr­zehn­te lang war das Cup­pa­ma­re ein Ort für Schwim­men, Frei­zeit und Begeg­nung. Mit dem Ende der Sanie­rungs­per­spek­ti­ve stell­te sich eine neue Fra­ge: Wie kann das Are­al auch künf­tig einen Nut­zen für die Men­schen in Kup­pen­heim haben? Eine Bür­ger­werk­statt erar­bei­te­te dafür zwei kon­kre­te Varianten.

Die Bürgerwerkstatt entwickelte und verglich Möglichkeiten für die künftige Nutzung des Cuppamare-Areals.
Die Bür­ger­werk­statt ent­wi­ckel­te und ver­glich Mög­lich­kei­ten für die künf­ti­ge Nut­zung des Cuppamare-Areals.

Die Her­aus­for­de­rung

An einem ver­trau­ten Ort hän­gen Erin­ne­run­gen und Erwar­tun­gen. Zugleich muss­te die künf­ti­ge Nut­zung zur finan­zi­el­len Leis­tungs­fä­hig­keit der Stadt pas­sen. Für eine trag­fä­hi­ge Emp­feh­lung brauch­te es des­halb ein gemein­sa­mes Ver­ständ­nis der Aus­gangs­la­ge und Kri­te­ri­en, mit denen sich unter­schied­li­che Ideen beur­tei­len lassen.

Unse­re Arbeit

Mit Unter­stüt­zung der Ser­vice­stel­le Dia­lo­gi­sche Bür­ger­be­tei­li­gung Baden-Würt­tem­berg gestal­te­ten und mode­rier­ten wir den Pro­zess. Zu Beginn sam­mel­ten ört­li­che Inter­es­sen­grup­pen die rele­van­ten The­men; online konn­ten wei­te­re Anre­gun­gen hin­zu­kom­men. Aus 1.000 zufäl­lig ange­schrie­be­nen Men­schen mel­de­ten sich 45 zur Bür­ger­werk­statt an.

In drei Sit­zun­gen von Mai bis Juni 2025 beschäf­tig­ten sich die Teil­neh­men­den mit bestehen­den Ange­bo­ten, Nut­zungs­mög­lich­kei­ten und der Finanz­la­ge. Auf die­ser Grund­la­ge ent­wi­ckel­ten sie zwei Vari­an­ten: eine sai­so­na­le Schwimm­nut­zung und eine Sport- und Frei­zeit­nut­zung. Für bei­de wur­den gemein­sa­me Kri­te­ri­en und Bau­stei­ne for­mu­liert. So wur­de deut­lich, wel­che Anfor­de­run­gen unab­hän­gig von der spä­te­ren Ent­schei­dung gel­ten sollten.

Das Ergeb­nis

Im Som­mer 2025 lag eine Bür­ger­emp­feh­lung mit zwei aus­ge­ar­bei­te­ten Nut­zungs­vor­schlä­gen und gemein­sa­men Bewer­tungs­maß­stä­ben vor. Sie gibt dem Gemein­de­rat eine nach­voll­zieh­ba­re Grund­la­ge für die wei­te­re Pla­nung. Die Betei­li­gung mach­te dabei sowohl die unter­schied­li­chen Vor­stel­lun­gen als auch die gemein­sa­men Ansprü­che an einen öffent­lich nutz­ba­ren Frei­zeit- und Begeg­nungs­ort sichtbar.

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